Oft wird Landschaftsarchitektur von den für sie gemachten Nutzern gar nicht als anspruchsvolle, kreative und fachtechnisch anspruchsvolle Planungsaufgabe wahrgenommen – je natürlicher, selbstverständlicher (somit „unauffälliger“) die Gestaltung am Ende ist, desto intensiver aber ist die Arbeit oft vorher… Um den Ansprüchen des von der Architektenkammer streng geschützten Begriffs „Landschaftsarchitekt“ zu entsprechen, sind praktische Erfahrungen im Garten- und Landschaftsbau und im Architekturbüro, ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule und mehrere Jahre Berufserfahrung nötig. Erst dann darf man sich Landschaftsarchitekt nennen und als solcher selbstständig diesen Beruf ausüben. Laufende Fortbildungen sind selbstverständlich, um heutige und zukünftige ökologische und technische Errungenschaften, aber auch Neuheiten in Design und Gartenkunst in die Landschaftsplanung mit einbeziehen zu können.
Die Aufgabe der Landschaftsarchitektur ist es, den Freiraum nachhaltig, mit möglichst geringen Umformungen, aber funktional, ästhetisch, deutlich und verständlich zu gestalten. Landschaftsarchitektur ist eine schöpferische Profession, die die planerische Konzeption und die konstruktive Realisierung für alle Gestaltungsaufgaben im Freiraum umfasst, z.B. für die Regional- oder Stadtplanung, für öffentliche Objekte wie Parks, Spielplätze und Sportanlagen oder private Gärten. Dabei ist der Begriff „Landschaftsarchitektur“ nicht ganz präzise, denn mehr als für die „Landschaft“ ist die Landschaftsarchitektur für die Stadt zuständig, sie gestaltet und organisiert vor allem die Nutzungsansprüche der Stadtbewohner an das öffentliche oder private „draußen“. Ein Landschaftsarchitekt ist sozusagen ein „Außenarchitekt“: Der Architekt für das Draußen muss bei der Entwicklung seiner Konzepte sehr sensibel mit den gegebenen oder geplanten Architekturformen, die vom zu bearbeitenden Freiraum umgeben sind, umgehen, um ein harmonisches und nachhaltiges Gesamtbild zu erreichen. Die Arbeit des Landschaftsarchitekten erfordert ein hohes Maß an Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Fachdisziplinen, nicht nur mit Architekten oder Stadtplanern, auch mit Biologen, Geologen oder Künstlern und politischen Entscheidungsträgern bei Gemeinden und Ministerien usw. Der Freiraumplaner ist zugleich Architekt, Designer, wissenschaftlicher Manager oder gar „Anwalt“ der Natur und Landschaft auf Grundlage u.a. der Landesbauordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes.